Der Schutzdienst stellt höchste Ansprüche an den Gehorsam des Hundes. In der Definition des Schutzdienstes spricht man von „Gehorsam unter trieblicher Belastung“. In den Übungsstunden wird der vorhandene Spiel- und Beutetrieb des Tieres durch Lernspiele gefördert und aufgebaut. Der Hund lernt auch unter extremen Bedingen auf die Hörzeichen seines Hundeführers zu reagieren. Ein gut ausgebildeter Hund und Hundeführer werden in der Öffentlichkeit nicht negativ auffallen.
Nach abgeschlossener Ausbildung wird der Hund, nach dem Vorbild der Polizeiarbeit, einen Scheintäter aufspüren, verbellen und an der Flucht hindern. Die Anweisung des Hundeführers muss ohne Widerspruch befolgt werden. Auf das einmalige Hörzeichen „Aus“ muss der Hund den Schutzärmel loslassen.
Auch einige andere Gehorsamsübungen wie z. B. frei bei Fuß dem Hundeführer folgen oder angezeigte Verstecke umlaufen, werden dem Hund abverlangt. Für den Hund ist und bleibt der Schutzdienst eine Art Beutespiel.
Gerade in diesem Übungsteil wird der Hund sehr stark belastet, da er aus Reizsituationen sofort wieder zurück in das gehorsame Verhalten gerufen wird.
Diese Überprüfung stellt hohe Anforderungen an das Triebverhalten, die Selbstsicherheit und Belastbarkeit des Hundes.